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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Freizeitdienstleister
Gästeführer und Reiseleiter (Vermittler)


Sehr geehrte Gäste, nachfolgend erhalten sie die AGB`s, welche das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen
und meinen angebotenen Tätigkeiten regeln.

Rechtsgrundlagen / Allgemeines
1.1  Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermittler  gelten diese AGB. Der Kunde erkennt diese hiermit ohne Einschränkungen an und bestätigt mit seiner Unterschrift, von diesen Kenntnis genommen zu haben.

1.2  Der Vermittler erbringt keine Gesamtheit touristischer Hauptleistungen i. S.  d. §§651a ff. BGB, ist daher nicht als Pauschalreiseveranstalter anzusehen.

Anmeldung / Bestätigung
2.1  Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet  der Kunde dem Vermittler den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

2.2  Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Vermittler dem Kunden die Beauftragung schriftlich bestätigt.

2.3  Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder  auch für alle in der Anmeldung enthaltenen Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht.

2.4  In jedem Falle hat eine Buchungsbestätigung im Vorfeld schriftlich durch den Auftraggeber  zu erfolgen.

Leistungen / Leistungsänderungen, Tätigkeiten
3.1  Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe meine Web-Site und gedruckte Prospekte etc.) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in  der Auftragsbestätigung.

3.2  Nebenabreden, die den Umfang der in der Auftragsbestätigung festgelegten vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.3  Tätigkeiten sind  a.) Zusammenstellung  von Programmen laut Auftrag, b.) Organisation von Programmen / Veranstaltungen laut Auftrag, c.) Gästeführung laut Auftrag, d.) Reiseleitung laut Auftrag.

3.4  Bei zusätzliche Leistungen, insbesondere Ausflüge, Beförderungen,  Besichtigungen, gastronomische Leistungen Beherbergungsleistungen, Eintrittskarten oder ähnliche Leistungen, tritt der Gästeführer lediglich als Vermittler auf. Er haftet nicht für die Erbringung der Leistungen von Dritten. Ein Vertrag über  deren Leistungen kommt in diesem Falle nur zwischen dem Leistungsträger und Kunde/Gast zustande.

3.5  Der Gästeführer (Pfalzfuchs) verpflichtet sich, den Dienstleistungsvertrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung sachgerecht  zu erfüllen.

3.6  Der Auftraggeber (Gast/Kunde) hat mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seine vollständige, gültige Anschrift, sowie die telefonische (mobile) Erreichbarkeit mitzuteilen.

3.7  Die vereinbarten Zeiten  sind in jedem Falle pünktlich einzuhalten. Etwaige Verspätungen durch den Auftraggeber / Gast sind rechtzeitig zu melden. Ab einer Zeitverschiebungen von 45 Minuten, gilt die Führung / Veranstaltung als ausgefallen. Es wird ausdrücklich darauf  hingewiesen, dass durch Zeitverschiebungen nachfolgende Programmpunkte unter Umständen nicht durchgeführt werden können – in diesem Falle kann der Gästeführer die Durchführung ablehnen.

3.8  Bei Verspätung des Kunden  hat dieser einen Anspruch auf die Durchführung der Führung / Veranstaltung in verkürzter Form bis zum vereinbarten Ende. Anderweitige Vereinbarungen können getroffen werden, sind jedoch gesondert zu vergüten. Dies gilt generell auch für  verkehrsbedingte Verspätungen.

3.9  Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Gästeführer (Pfalz-Fuchs) Mängel oder Unzufriedenheiten unmittelbar vor Ort mitzuteilen. Der Auftraggeber / Gast ist verpflichtet, dem Gästeführer  die Möglichkeit zu einer angemessenen Fehlerbehebung zu geben.

3.10  Es bleibt dem Gästeführer vorbehalten (durch Krankheit oder ander zwingende Gründe), andere Personen mit der vollständigen Ausführung des Auftrages zu betrauen.

Preise / Zahlungsmodalitäten
4.1  alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und werden auf schriftliche Anfrage genannt.
4.2  Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Gesamtpreis unmittelbar nach der Führung/Veranstaltung in bar zu entrichten.

4.3  Anfallende Eintrittsgelder / Fahrtkosten etc. sind vom Kunden/Gast selbst zu entrichten, es sei denn, im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter wurde eine anderweitige Vereinbarung geschlossen.

4.4  Im Falle des Verstreichens  erfolgloser Wartezeit gemäß Punkt 3.7 hat der Gästeführer einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorares.

4.5  Es besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen  (teilweise oder ganz), sofern der Gästeführer in der Lage und bereit ist, den vereinbarten Vertrag zu erfüllen.

4.6  Ein Anspruch auf Nachholung des vereinbarten Vertrages besteht nicht.

4.7  Die Vergütung beruht auf  den gesetzlichen Regelungen in dem § 615  S 1 + 2 BGB

Kündigung / Rücktritt des Kunden / Gast
5.1  Die Kündigung bzw. der Rücktritt hat nach Vertragsabschluss in jedem Falle bis 2 Tage vor der vereinbarten Leistung schriftlich (Post, Fax, email) zu erfolgen. In diesem Falle hat der  Kunde/Gast ein Bearbeitungshonorar von 50,-- € an den Gästeführer zu entrichten.

5.2  Wird infolge höherer Gewalt eine Führung / Veranstaltung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der  Kunde als auch der Gästeführer vom Vertrag zurücktreten. Dann kann der Gästeführer vom kunden eine angemessene Entschädigung verlangen, deren Höhe sich an den Kosten für bereits erbrachte / zu erbringende Leistungen orientiert.


Haftung
6.1  Der Gästeführer haftet im Rahmen der Vermittlung einzelner Leistungen nur für die Erbringung der ordnungsgemäßen Vermittlertätigkeit. Eine Haftung für Schlechterfüllung, Nichterfüllung oder sonstigen  vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen des Dritten oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, wenn diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners  als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen des Gästeführers sind.

6.2  Der Gästeführer haftet für Schäden, die nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit darstellen, nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht selbst Leistungsträger sind und deren Leistungen lediglich vermittelt wurden.

Rechtswahl/Gerichtsstand
7.1  Es gilt deutsches Recht. Für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, Vollkaufleute oder ins Ausland verzogene oder mit unbekanntem Wohnsitz, ist der Gästeführerwohnsitz ausschlaggebend  für den Gerichtsstand.
Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Salvatorische Klausel
8.1  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGV hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der Unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung nach  dem Parteiwillen am nächsten kommt.

© 2011 Herwig Volker Wolf

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